AKTUELLES
Versteckter Balken
Gemeinsames Straßenfest Zilki 13 und Kiez-KOM
Am 16.06.2023 war es wieder soweit:
Das alljährliche Straßenfest wurde gefeiert.
Ab 14:00 Uhr wurde auf der Wiese Ziolkowski-Ring Ecke Georgi-Dobrowolski-Straße das Festzelt aufgebaut.
Alle Anwohner waren eingeladen, bei Kaffee und Kuchen einen schönen Nachmittag zu verbringen.
Organisiert wurde das Fest zusammen mit den Streetworkern der Caritas, dem Mehrgenerationshaus, dem Schülerclub, dem Jugendclub Nord, dem Tanzstudio MIRAL, der freiwilligen Feuerwehr, dem Eltern-Kind-Zentrum und Kiez-KOM.
Geboten wurde ein buntes Festprogramm mit Tombola, Tanzvorführung der Tanzschule MIRAL, Spiele und toller Musik. Trotz der zwischenzeitlichen Regenschauer hat sich niemand die Laune verderben lassen. Das Straßenfest wurde ein gemütliches Beisammensein der Anwohner.
Die WoWi unterstützt dieses Fest seit Jahren mit Geldspenden, Kaufland Nord spendiert leckeres Obst und Ansgar Bank stellt Tische und Bänke zur Verfügung.
» An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Unterstützern und Organisatoren bedanken, die dieses Straßenfest erst möglich gemacht haben. Ein Dankeschön auch an die fleißigen Kuchenbäcker. «
Unser neues Mieterportal "Meine WoWi"
Seit Kurzem finden Sie auf unserer Internetseite oben rechts den Link zu „Meine Wowi“ , dem neuen Mieterportal der Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree).
Da die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft ebenfalls voranschreitet, haben wir hier die Möglichkeit, in Zukunft für unsere Mieter bestimmte Daten zu hinterlegen.
Derzeit werden die Mieter angeschrieben, für die es jetzt bereits möglich ist, die Meldung der EED-Verbrauchsinformation, auf diesem Wege zu erhalten.
In diesem Anschreiben bekommen unsere Mieter die Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwort, zur Erstregistrierung.
„Meine Wowi“ steht auch als App für Ihr Smartphone oder Tablet zur Verfügung.
Sie finden die App unter “Meine WOWI Fürstenwalde”.
Information zum Wohngeld ab dem 1. Januar 2023
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten ihre Rechnungen zu bezahlen.
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, tritt zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt:
Was ist Wohngeld?
Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete.
Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.
Was bringt das neue Wohngeld plus?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen.
Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?
Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,
- das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Sie können sich zum Beispiel auf der Website Ihrer Kommune darüber informieren, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare. Von dort erhalten Sie auch alle weiteren wichtigen Informationen über das Wohngeld.
Wie lange dauert die Bearbeitungsdauer?
Sind vorläufige Zahlungen möglich?
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Schaffung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb ist je nach Bundesland und Gemeinde mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld zu rechnen. Stellen Sie aber Ihren Antrag, auch wenn dieser möglicherweise erst deutlich später bearbeitet werden kann. Denn Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar und kann von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich sein.
E-Ladesäulen in Fürstenwalde
Die wichtigste Frage für alle Mieter, die aufgrund der steigenden Benzinpreise planen sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen:
Wo finde ich eine E-Ladesäule in meiner Umgebung?
Hier eine Übersicht der E-Ladesäulen, die sich im Bestand der WoWi befinden oder geplant sind:

E-Ladesäule der WoWi in Fürstenwalde/Spree
Am Töpfergraben
vorhanden:
» 1x Wallbox mit 2x 11 KW Ladeleistung
geplant:
» 2x Wallboxen mit je 2x 11 KW Ladeleistung
In der Fürstengalerie
vorhanden:
» 1x Wallbox mit 11KW
geplant:
» 2x Wallbox davon 1 Stück einfach 11 KW und 1 Stück mit 2x 11 KW
Vorsicht vor Haustürgeschäften
Aktuell gibt es eine Welle von Hausierern, Drückern und ähnlichen Verkäufern, die zum Teil unter massivstem Druck unsere Mieter dazu bewegen möchten, neue Stromverträge abzuschließen.
Dabei werden oftmals falsche Stromzähler abgelesen und es kommt zu Verwechselungen, die dazu führen, dass einer anderen Mietpartei im Haus der Stromvertrag gekündigt wird. Der daraus resultierende Mehraufwand für die betroffenen Mieter ist enorm.
Weiter wurde uns berichtet, dass teils haarsträubende Versprechungen in Bezug auf die Kosteneinsparung gemacht werden, die in dieser Form unhaltbar sind. Auch wurden Mieter dazu gedrängt, blanko Unterschriften auf Formularen zu leisten, ohne dass erkennbar gewesen wäre, dass es durch die Unterschrift zu einem Vertragsabschluss kommt.
Dieses Geschäftsgebaren ist unseriös und
erfolgt ohne unsere Zustimmung oder Mitwirkung.
Bitte seien Sie bei allen Haustürgeschäften
vorsichtig und unterzeichnen Sie keine Dokumente an der Wohnungstür, ohne
eine genaue Prüfung vorgenommen zu haben.
In aller Regel sind die Ihnen unterbreiteten
Angebote schlechter, als wenn Sie sich selbst um einen Kostenvergleich bemühen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Kommt Ihnen etwas merkwürdig vor, können Sie sich bei uns erkundigen. Ihr/-e persönliche/-r Ansprechpartner/in gibt gern Auskunft.
Sollten Sie dennoch einen Vertrag unterzeichnet haben, den Sie gar nicht wollten und entsprechende Post dazu erhalten, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Benötigen Sie dabei Hilfe, empfehlen wir eine Beratung bei der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-brandenburg.de oder Telefon: (0331) 98 22 99 95).
Fahrradbox mieten
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes hat die Stadt Fürstenwalde/Spree 42 Fahrradboxen im Bahnhofsumfeld aufgestellt.
Damit wird unter anderem die „umweltfreundliche Fortbewegung“ gefördert. Das Fahrradfahren wird damit in der Stadt noch attraktiver werden.
Die täglichen „Pendler“ erhalten einen sicheren Stellplatz für ihr Fahrrad.
Rauchwarnmelder-Hotline
Was tun, wenn der Signalton der Rauchwarnmelder ertönt?
Lauter Signalton bedeutet ALARM/BRANDFALL
» Sofort prüfen, ob ggf. irgendwo ein Brand ausgebrochen ist!
Verhalten im Brandfall
» Wählen Sie sofort den Feuerwehr-Notruf 112
Kurzer, leiser Signalton, LED blinkt
» Wählen Sie die Rauchwarnmelder-Hotline (24 Stunden/7 Tage die Woche)
069 50953 330
» Nennen Sie der Hotline folgende Angaben:
- Ihren Namen und Anschrift
- den Messdienst: M190, sidur Rauchmelder und Messdienst GmbH
- den Rauchwarnmelder-Typ: L EquaScan iSD
Hotlinebetreiber: WISAG Notruf und Service Center, Frankfurt, 24h Service
Missbrauch der Hotline wird strafrechtlich verfolgt.
Die Risiken und beschränkten Erkenntnismöglichkeiten einer Hotline-Ferndiagnose sind dem Nutzer bekannt. Für die Richtigkeit, der im Rahmen der Hotline-Nutzung erteilten Auskünfte und Empfehlungen, kann daher keine Haftung übernommen werden.
Weitere Hinweise zum Umgang mit den Rauchmeldern finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis – Kontakte mit der WoWi
Die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland ist für uns alle weiterhin eine große Herausforderung und die Gesundheit hat für uns oberste Priorität. Das gilt für unsere Mitarbeiter, aber auch für Sie als Mieter und Geschäftspartner.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree) ihre Sprechzeiten dienstags und donnerstags weiterhin unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln durchführen wird. Das bedeutet, die persönlichen Termine müssen vorher telefonisch vereinbart werden. Wir führen nur Einzelgespräche durch.
Individuelle Vereinbarungen können auch weiterhin telefonisch getroffen werden.
Benutzen Sie innerhalb des Gebäudes bitte einen FFP2-Mundschutz und halten Sie Abstand.
Die Telefonnnummern und E-Mails für Ihren zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Ansprechpartner.
Telefon Reparaturannahme: (03361) 36 18 36
Telefon Kundenservice: (03361) 36 18 -0
Jetzt handeln und hohen Nachzahlungen der Betriebskosten vorbeugen
Die Preise für Energie (Strom, Gas, Fernwärme) steigen derzeit und die weitere Entwicklung dieser Kosten sind schwer voraussehbar.
Sofern Sie eine Anpassung Ihrer Vorauszahlungen wünschen, können Sie dies mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in vereinbaren, um einer ggf. drohenden hohen Nachzahlung vorzubeugen.
Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) über die Entlastung für Dezember 2022
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz–EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.
Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Mit diesem Informationsschreiben kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll.
Für Wärme von einem Fernwärmelieferanten oder Contractor gilt
Die Höhe wird pauschal auf Basis der Wärmekosten der Vergangenheit berechnet, in der Regel 120 % des Septemberabschlages 2022.
Für Erdgas gilt
Die Höhe der Entlastung wird in der Regel 1/12 des im September geschätzten Jahresverbrauchs dem im Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis sowie 1/12 des Grundpreises berechnet.
Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.
Wie Sie im Einzelnen vorgehen können bei Besonderheiten bei neuen Mietverträgen ab 19.11.2022 in mit Gas versorgten Objekten, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf (www.bmwk.de) als PDF bereit stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungswirtschaft GmbH